Für den Bebauungsplan Nr. 61 „Ortskern Vörden -
Nordost“ wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter
gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Für den Bebauungsplan Nr. 61 „Ortskern Vörden -
Nordost“ wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter
gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.