Die
Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Nördlich
Bohnenkamp“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Auf die frühzeitige
Erörterung wird verzichtet.
Die
Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Nördlich
Bohnenkamp“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Auf die frühzeitige
Erörterung wird verzichtet.