Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für
Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden
Pflichtaufgaben der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden wird zusammen mit dem der
Satzung beigefügten Gebührentarif erlassen.