Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Unter Einbeziehung folgender Vorgaben wird die Gebührenkalkulation für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung sowie die Niederschlagswasserbeseitigung beschlossen. Es wird keine Grundgebühr erhoben, die kalkulatorische Verzinsung beträgt 0,8 % und die Abschreibungen erfolgen nach Anschaffungs- bzw. Herstellungswerten.