Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Die Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Verbänden wird wie folgt geändert:

 

Der letzte Satz unter Nr. 8.2.1 Grundsatz wird wie folgt neu gefasst:

 

„Die Höchstförderung je Verein beträgt 20.000 € in einem Zeitraum von 10 Jahren.“