Die Richtlinie
zur Förderung von Vereinen und Verbänden wird wie folgt geändert:
Der letzte Satz
unter Nr. 8.2.1 Grundsatz wird wie folgt neu gefasst:
„Die Höchstförderung
je Verein beträgt 20.000 € in einem Zeitraum von 10 Jahren.“
Die Richtlinie
zur Förderung von Vereinen und Verbänden wird wie folgt geändert:
Der letzte Satz
unter Nr. 8.2.1 Grundsatz wird wie folgt neu gefasst:
„Die Höchstförderung
je Verein beträgt 20.000 € in einem Zeitraum von 10 Jahren.“