Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Wohnquartier Am Mühlenhof“
wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Auf die frühzeitige Erörterung wird
verzichtet.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Wohnquartier Am Mühlenhof“
wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Auf die frühzeitige Erörterung wird
verzichtet.