Unter Einbeziehung folgender Vorgaben wird die Gebührenkalkulation für
die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung sowie die
Niederschlagswasserbeseitigung beschlossen. Es wird keine Grundgebühr erhoben,
die kalkulatorische Verzinsung beträgt 0,8 % und die Abschreibungen erfolgen
nach Anschaffungs- bzw. Herstellungswerten.