Der Anpassung
der jährlichen Umlage auf 1,50 €/Einwohner ab dem Jahr 2019 wird zugestimmt.
Zusätzlich wird als Einmalzahlung ein Betrag in Höhe von 0,50 €/Einwohner für
umzugsbedingte Kosten übernommen.
Der Anpassung
der jährlichen Umlage auf 1,50 €/Einwohner ab dem Jahr 2019 wird zugestimmt.
Zusätzlich wird als Einmalzahlung ein Betrag in Höhe von 0,50 €/Einwohner für
umzugsbedingte Kosten übernommen.