Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Ortskern Neuenkirchen“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wird auf die frühzeitige Erörterung verzichtet.