Die Aufstellung der 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Ortskern Neuenkirchen“ wird gemäß § 2 Abs.
1 BauGB beschlossen. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wird auf die
frühzeitige Erörterung verzichtet.
Die Aufstellung der 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Ortskern Neuenkirchen“ wird gemäß § 2 Abs.
1 BauGB beschlossen. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wird auf die
frühzeitige Erörterung verzichtet.