Sitzung: 02.07.2019 Rat/007/2019
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2
Vorlage: 058/2019
Entsprechend der ZILE-Richtlinie sollen Fördergelder für den ländlichen
Wegebau beantragt werden. Folgende Förderanträge sollen eingereicht werden:
- für das Jahr 2020 = Gemeindestraße Nr. 28 in Bieste
=
Gemeindestraße Nr. 90 in Hörsten
- für das Jahr 2021 = u.a. Gemeindestraße Nr. 185 in Vörden.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für das jeweilige Haushaltsjahr bereitzustellen.