Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2

Entsprechend der ZILE-Richtlinie sollen Fördergelder für den ländlichen Wegebau beantragt werden. Folgende Förderanträge sollen eingereicht werden:

 

- für das Jahr 2020                    = Gemeindestraße Nr. 28 in Bieste

                                                         = Gemeindestraße Nr. 90 in Hörsten

- für das Jahr 2021                    = u.a. Gemeindestraße Nr. 185 in Vörden.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind für das jeweilige Haushaltsjahr bereitzustellen.