Die parallel
der Schulstraße verlaufende Teilfläche des Flurstücks 165/9 in Flur 3 der
Gemarkung Vörden wird gem. § 6 NStrG für den Fußgängerverkehr gewidmet.
Die parallel
der Schulstraße verlaufende Teilfläche des Flurstücks 165/9 in Flur 3 der
Gemarkung Vörden wird gem. § 6 NStrG für den Fußgängerverkehr gewidmet.