In allen neu zu bearbeitenden Bauleitplänen sollen Aspekte des
Klimaschutzes berücksichtigt werden. Bei Neubaugebieten sind Maßnahmen in den
Blick zu nehmen, die sich positiv auf das Mikroklima, das Wassermanagement und
die Biodiversität auswirken. Hierzu soll der Gemeinderat einen Maßnahmenkatalog
entwickeln.