1.         Der Rat stimmt der Gründung der „Klärschlammverwertung OWL GmbH“ auf Basis der als Anlage beigefügten „Satzung der Klärschlammverwertung OWL GmbH zu. Die Beteiligung ist abhängig von der Tonnage der Trockenmasse an Klärschlamm der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden (235 MgTR/a) im Verhältnis zur zugesagten Gesamtmenge von allen Gründungsgesellschaftern, welche mindestens bei 15.000 MgTR/a, maximal bei voraussichtlich 45.000 MgTR/a liegt.

 

2.         Als Vertreter der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden in der Gesellschafterversammlung der zu gründenden Gesellschaft wird Bürgermeister Ansgar Brockmann bestimmt.        

 

Der Abschluss des Kooperationsvertrages sowie die Gründung der Gesellschaft erfolgen nur, wenn der Kooperation so viele Partner beitreten, dass mindestens eine Gesamtmenge von 15.000 MgTR/a durch das Gemeinschaftsunternehmen ab 2029 zu entsorgen ist und die zuständigen Aufsichtsbehörden der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens zustimmen.