1. Der Rat stimmt der Gründung der
„Klärschlammverwertung OWL GmbH“ auf Basis der als Anlage beigefügten „Satzung
der Klärschlammverwertung OWL GmbH zu. Die Beteiligung ist abhängig von der
Tonnage der Trockenmasse an Klärschlamm der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden (235
MgTR/a) im Verhältnis zur zugesagten Gesamtmenge von allen
Gründungsgesellschaftern, welche mindestens bei 15.000 MgTR/a, maximal bei
voraussichtlich 45.000 MgTR/a liegt.
2. Als Vertreter der Gemeinde
Neuenkirchen-Vörden in der Gesellschafterversammlung der zu gründenden
Gesellschaft wird Bürgermeister Ansgar Brockmann bestimmt.
Der Abschluss des
Kooperationsvertrages sowie die Gründung der Gesellschaft erfolgen nur, wenn
der Kooperation so viele Partner beitreten, dass mindestens eine Gesamtmenge
von 15.000 MgTR/a durch das Gemeinschaftsunternehmen ab 2029 zu entsorgen ist
und die zuständigen Aufsichtsbehörden der Gründung des
Gemeinschaftsunternehmens zustimmen.