Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Die Steuerhebesätze der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden für das Jahr 2020 für die Grundsteuer A und B werden auf den Nivellierungssatz angehoben. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert. Die entsprechende Änderung der Hebesatzsatzung wird beschlossen.