Für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche
Einzelhandel Vörden) wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche
Einzelhandel Vörden) wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.