Der Zuschuss an die Musikschule Neuenkirchen-Vörden e.V. wird für die
Jahre 2021 bis 2023 auf jährlich 85.000 EUR festgesetzt. Punkt 2.3 der
Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Verbänden wird entsprechend
angepasst.
Der Zuschuss an die Musikschule Neuenkirchen-Vörden e.V. wird für die
Jahre 2021 bis 2023 auf jährlich 85.000 EUR festgesetzt. Punkt 2.3 der
Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Verbänden wird entsprechend
angepasst.