a)        Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wird gem. § 129 NkomVG beschlossen.

b)       Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung Entlastung erteilt.

c)        Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 109.761,26 EUR zugeführt; der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 98.194,47 EUR zugeführt.