a)
Der
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wird gem. § 129 NkomVG beschlossen.
b)
Dem
Bürgermeister wird ohne Einschränkung Entlastung erteilt.
c)
Der Rücklage
aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von
109.761,26 EUR zugeführt; der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 98.194,47 EUR zugeführt.