Sitzung: 16.02.2021 BUA/001/2021
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: 024/2021
Das Verfahren zur Einziehung eines Teilstückes des Gemeindeweges Nr.
103 zwischen den Gemeindewegen Nr. 97 (Hörster Wall) und Nr. 101 in Hörsten
wird gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) eingeleitet. Es handelt
sich um eine Teilfläche des Flurstückes 40 in Flur 16 der Gemarkung Hörsten.
Nach Abschluss des Verfahrens nach dem Nds. Straßengesetz ist die Einziehung
durchzuführen.