Die Aufstellung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr.
26 „Industriegebiet Hörsten II“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr.
26 „Industriegebiet Hörsten II“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.