Die öffentliche Auslegung unter gleichzeitiger Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird für die 1. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 26 „Industriegebiet Hörsten II“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung unter gleichzeitiger Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird für die 1. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 26 „Industriegebiet Hörsten II“ beschlossen.