Die Gemeinde
Neuenkirchen-Vörden stimmt der öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die
Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendpflege durch kreisangehörige
Städte und Gemeinden im LK Vechta zu.
Die Gemeinde
Neuenkirchen-Vörden stimmt der öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die
Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendpflege durch kreisangehörige
Städte und Gemeinden im LK Vechta zu.