Die der
Vorlage Nr. 50/2021 als Anlage beigefügte Gefahrenabwehrverordnung zum Schutze
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
wird beschlossen.
Die der
Vorlage Nr. 50/2021 als Anlage beigefügte Gefahrenabwehrverordnung zum Schutze
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
wird beschlossen.