Die überplanmäßigen Transferauszahlungen in Höhe von 107.887,90 EUR
sowie die überplanmäßigen Transferaufwendungen in Höhe von 447.708,90 EUR im
Jahr 2016 werden genehmigt. Ebenso werden die überplanmäßigen
Transferaufwendungen in Höhe von 83.293 EUR für das Jahr 2017 genehmigt.