a)     Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 NkomVG beschlossen.

b)     Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung Entlastung erteilt.

c)      Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 1.608.173,43 EUR zugeführt; der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses wird zum Ausgleich des Fehlbetrages ein Betrag in Höhe von 160.840,73 EUR entnommen.