a) Der
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 NkomVG beschlossen.
b) Dem
Bürgermeister wird ohne Einschränkung Entlastung erteilt.
c) Der
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe
von 1.608.173,43 EUR zugeführt; der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses wird zum Ausgleich des Fehlbetrages ein Betrag in
Höhe von 160.840,73 EUR entnommen.