Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Für die zu erstellende Kalkulation der Abwassergebühren sollen folgende Vorgaben berücksichtigt werden:

 

-          Es wird eine Benutzungsgebühr erhoben. 

-          Es wird keine Grundgebühr erhoben.

-          Die Abschreibung erfolgt nach Anschaffungs- und Herstellungswerten.

 

Außerdem erstellt die Verwaltung einen Vorschlag zur Festsetzung einer Gebühr für die Berücksichtigung von Absetzungszählern.