Für die zu erstellende Kalkulation der Abwassergebühren sollen folgende
Vorgaben berücksichtigt werden:
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Es wird
eine Benutzungsgebühr erhoben.
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Es wird
keine Grundgebühr erhoben.
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Die
Abschreibung erfolgt nach Anschaffungs- und Herstellungswerten.
Außerdem
erstellt die Verwaltung einen Vorschlag zur Festsetzung einer Gebühr für die
Berücksichtigung von Absetzungszählern.