Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Das Verfahren zur Einziehung der Gemeindewege Nr. 135, 139 und eines Teilstückes des Gemeindeweges Nr. 85 im Niedersachsenpark wird gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) eingeleitet. Nach Abschluss des Verfahrens ist die Einziehung durchzuführen.