Die im Bereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 66 „Auf der Koppelheide“ ausgewiesene
Straßenverkehrsfläche (Teilfläche aus dem Flurstück 323 in Flur 2 der Gemarkung
Vörden) wird gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz für den öffentlichen
Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.