Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Die im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 66 „Auf der Koppelheide“ ausgewiesene Straßenverkehrsfläche (Teilfläche aus dem Flurstück 323 in Flur 2 der Gemarkung Vörden) wird gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.