Sitzung: 24.05.2022 Rat/007/2022
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 3
Vorlage: 050/2022
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 63 „Westlich der Holdorfer Straße“ in Neuenkirchen
beschlossen.