Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 3

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Westlich der Holdorfer Straße“ in Neuenkirchen beschlossen.