Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Für die Grundschule Neuenkirchen und die Grundschule Vörden wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt jeweils eine Stelle für eine(n) Freiwilligendienstleistenden im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes genehmigt.

Als Taschengeld wird der Höchstsatz gezahlt.