Die
Freiwillige Feuerwehr Neuenkirchen-Vörden ist befugt, zur Sicherung von
gemeindlichen Veranstaltungen Aufgaben zur Verkehrsregelung wahrzunehmen,
soweit hierfür Polizeikräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur
Verfügung stehen. Die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zur Gefahrenabwehr darf
dabei nicht gefährdet werden.