Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Die Freiwillige Feuerwehr Neuenkirchen-Vörden ist befugt, zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen Aufgaben zur Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit hierfür Polizeikräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen. Die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zur Gefahrenabwehr darf dabei nicht gefährdet werden.