Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Westlich der Holdorfer Straße“ in Neuenkirchen; hier: Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorlage
050/2022
Art
Vorlage