Die Entwidmung eines Teilstückes des Gemeindeweges Nr. 282 in Vörden wird gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) beschlossen. Es handelt sich um Teilflächen aus den Flurstücken 274/1 und 25/1 in Flur 16 der Gemarkung Vörden.
Die Entwidmung eines Teilstückes des Gemeindeweges Nr. 282 in Vörden wird gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) beschlossen. Es handelt sich um Teilflächen aus den Flurstücken 274/1 und 25/1 in Flur 16 der Gemarkung Vörden.