Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 21

Die Entwidmung eines Teilstückes des Gemeindeweges Nr. 282 in Vörden wird gemäß § 8 Niedersächsisches  Straßengesetz (NStrG) beschlossen. Es handelt sich um Teilflächen aus den Flurstücken 274/1 und 25/1 in Flur 16 der Gemarkung Vörden.