Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 21

Die Entwidmung eines Teilstückes des Gemeindeweges Nr. 85 wird gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) beschlossen. Es handelt sich um die Flurstücke 63/9, 63/8, 67/2, 68/2, 63/7 und 63/6 in Flur 17 der Gemarkung Hörsten.