Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 20

Die Gemeindehaushaltskassenverordnung (GemHKVO) in der bis zum 31.12.2016 gültigen Fassung wird gem. § 63 (3) Kommunalhaushalts- und kassenverodnung (KomHKVO) im Haushaltsjahr 2017 weiter angewendet. Von der Möglichkeit, die §§ 45 (6) und 47 (2) der GemHKVO (Sammelposten) über das Jahr 2017 hinaus bis Ende 2020 anzuwenden wird kein Gebrauch gemacht.