Die
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Gewerbesteuer- und
Kreisumlage in Höhe von insgesamt 524.000 EUR werden genehmigt.
Die
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Gewerbesteuer- und
Kreisumlage in Höhe von insgesamt 524.000 EUR werden genehmigt.