Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Die in der Vorlage vorgestellte 2. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden in der Fassung vom 12.05.2015 wird beschlossen. Die Vergnügungssteuer wird auf 20 % des Einspielergebnisses festgesetzt. Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.