Die in der
Vorlage vorgestellte 2. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der
Gemeinde Neuenkirchen-Vörden in der Fassung vom 12.05.2015 wird beschlossen.
Die Vergnügungssteuer wird auf 20 % des Einspielergebnisses festgesetzt. Die
Satzungsänderung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.