Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung) für das Wasserwerk Vörden wird entsprechend der Vorlage Nr. 90/2017 beschlossen. Die Anhebung der Gebühren und Beiträge sind in der Neufassung der Satzung enthalten.