Die
Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche
Einzelhandel Vörden) wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die
Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche
Einzelhandel Vörden) wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.