Der
Kindergartenbedarfsplan wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird mit der Feststellung der noch
vorhandenen Kapazitäten in bestehenden Einrichtungen beauftragt.
Der
Kindergartenbedarfsplan wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird mit der Feststellung der noch
vorhandenen Kapazitäten in bestehenden Einrichtungen beauftragt.