Die
Beitragssätze für die Herstellung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen
gem. § 5 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung vom 12.12.2016 bleiben unverändert
bei
- 5,11 € / m² für
Schmutzwasserbeseitigung und
- 1,88 € / m² für
Niederschlagswasserbeseitigung.