Dem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und der Volksbank Neuenkirchen-Vörden eG zur Erschließung des Baugebietes „Westlich der Holdorfer Straße II“ sowie dem Vorschlag über die Lage der Investorengrundstücke wird zugestimmt. Es sollen zwei Grundstücke an Investoren vergeben werden.