Dem städtebaulichen Vertrag zwischen der
Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und der Volksbank Neuenkirchen-Vörden eG zur
Erschließung des Baugebietes „Westlich der Holdorfer Straße II“ sowie dem Vorschlag über die Lage der
Investorengrundstücke wird zugestimmt. Es sollen zwei Grundstücke an Investoren
vergeben werden.