Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden beantragt die Mitgliedschaft im OOWV
und erteilt ihr Einvernehmen zur Übertragung der Aufgabe der
Trinkwasserversorgung für den Bereich des bisherigen Wasserversorgungsvertrages
vom 30.12.1998 auf den OOWV. Dem Abschluss eines Begleitvertrages zur
Mitgliedschaft für den Bereich Trinkwasser entsprechend dem beigefügten Muster
wird zugestimmt.