Für die Schaffung und Erhaltung von Plätzen in der Kindertagespflege soll
bei nachgewiesenem Aufwand weiterhin ein einmaliger Zuschuss in Höhe von max.
1.500,00 € an Großtagespflegestellen und in Höhe von max. 750,00 € an „aktive“
Tagespflegepersonen gewährt werden.
Das durch die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden vorgegebene Zuwendungsverfahren
ist entsprechend anzuwenden.
Dieser Beschluss gilt analog der Verlängerung der Vereinbarung mit dem
Bildungswerk Dammer Berge e.V. über die Zusammenarbeit im Bereich der
Kindertagespflege bis zum 31.12.2020.