Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden beantragt die Mitgliedschaft im OOWV und erteilt ihr Einvernehmen zur Übertragung der Aufgabe der Trinkwasserversorgung für den Bereich des bisherigen Wasserversorgungsvertrages vom 30.12.1998 auf den OOWV.

 

Dem Abschluss eines Begleitvertrages zur Mitgliedschaft für den Bereich Trinkwasser entsprechend dem beigefügten Muster wird zugestimmt.