Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Für die Schaffung und Erhaltung von Plätzen in der Kindertagespflege soll bei nachgewiesenem Aufwand weiterhin ein einmaliger Zuschuss in Höhe von max. 1.500,00 € an Großtagespflegestellen und in Höhe von max. 750,00 € an „aktive“ Tagespflegepersonen gewährt werden.

 

Das durch die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden vorgegebene Zuwendungsverfahren ist entsprechend anzuwenden.

 

Dieser Beschluss gilt analog der Verlängerung der Vereinbarung mit dem Bildungswerk Dammer Berge e.V. über die Zusammenarbeit im Bereich der Kindertagespflege bis zum 31.12.2020.