Für die
Schaffung und Erhaltung von Plätzen in der Kindertagespflege soll bei
nachgewiesenem Aufwand weiterhin ein einmaliger Zuschuss in Höhe von max.
1.500,00 € an Großtagespflegestellen und in Höhe von max. 750,00 € an „aktive“
Tagespflegepersonen gewährt werden.
Das
durch die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden vorgegebene Zuwendungsverfahren ist
entsprechend anzuwenden.
Dieser
Beschluss gilt analog der Verlängerung der Vereinbarung mit dem Bildungswerk
Dammer Berge e.V. über die Zusammenarbeit im Bereich der Kindertagespflege bis
zum 31.12.2020.