Sitzung: 27.09.2018 FA/004/2018
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 99/2018
Die
Steuerhebesätze der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden für das Jahr 2019 für die
Grundsteuer A und B werden auf den Nivellierungssatz angehoben. Der Hebesatz
für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.