Sitzung: 30.10.2018 Rat/010/2018
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1
Vorlage: 99/2018
Die Steuerhebesätze der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden für das Jahr 2019 für die Grundsteuer A und B werden auf den Nivellierungssatz angehoben. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert. Die entsprechende Änderung der Hebesatzsatzung wird beschlossen.