Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1

Die Steuerhebesätze der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden für das Jahr 2019 für die Grundsteuer A und B werden auf den Nivellierungssatz angehoben. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert. Die entsprechende Änderung der Hebesatzsatzung wird beschlossen.