Dem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und Herrn Bernhard Wessel, Astrup 37, 49434 Neuenkirchen-Vörden zur Kostenregelung für die Änderungsplanung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Nördlich Bohnenkamp“ wird zugestimmt.