Dem
städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und Herrn
Bernhard Wessel, Astrup 37, 49434 Neuenkirchen-Vörden zur Kostenregelung für
die Änderungsplanung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Nördlich Bohnenkamp“ wird
zugestimmt.
Dem
städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und Herrn
Bernhard Wessel, Astrup 37, 49434 Neuenkirchen-Vörden zur Kostenregelung für
die Änderungsplanung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Nördlich Bohnenkamp“ wird
zugestimmt.