Der Bebauungsplan bleibt zunächst unverändert. Die Änderung des
Bebauungsplanes ist nach Vorlage eines Bebauungs- bzw. Nutzungskonzeptes
grundsätzlich möglich.
Der Bebauungsplan bleibt zunächst unverändert. Die Änderung des
Bebauungsplanes ist nach Vorlage eines Bebauungs- bzw. Nutzungskonzeptes
grundsätzlich möglich.