Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Die Abwägung der im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Ortskern Neuenkirchen“ wird entsprechend der Abwägungstabelle der Vorlage Nr. 12/2019 beschlossen.

Die im Abwägungsvorschlag aufgeführten privaten Stellungnahmen Nr. 23 und 24 sind nicht Gegenstand der Abwägung und von der Beschlussfassung ausgenommen. Diese Einwendungen, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen sind, beziehen sich nicht auf den zu beschließenden Geltungsbereich der 2. Änderung.