Die Abwägung
der im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen für die 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Ortskern Neuenkirchen“ wird entsprechend
der Abwägungstabelle der Vorlage Nr. 12/2019 beschlossen.
Die im Abwägungsvorschlag aufgeführten privaten
Stellungnahmen Nr. 23 und 24 sind nicht Gegenstand der Abwägung und von der
Beschlussfassung ausgenommen. Diese Einwendungen, die im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen sind, beziehen sich nicht
auf den zu beschließenden Geltungsbereich der 2. Änderung.